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Wie sieht das Verfahren aus?

03.05.2024 - Frage
Die Darstellung veranschaulicht das im Text beschriebene Verfahren im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan. Für die Informationen zum Verfahren lesen Sie daher bitte das dazugehörige FAQ Wie sieht das Verfahren aus?
Ablauf des Verfahrens im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan © AA, BMI

Meldeberechtigte Stellen können im Rahmen des Programmes ihnen bekannte Personen bzw. ihnen durch verbundene, zuverlässige und vertrauenswürdige Organisationen bekannte Personen für das Programm vorschlagen. Eine individuelle Bewerbungsmöglichkeit für Einzelpersonen besteht nicht.

Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

Die meldeberechtigte Stelle nimmt Kenntnis eines Einzelfalls, der die Kriterien des BAP erfüllt. Es erfolgt eine Plausibilisierung des Falls durch die meldeberechtigte Stelle bzw. die Koordinierungsstelle der Zivilgesellschaft. Nach positiver Plausibilisierung erfolgt eine Eingabe des Falls durch vorgenannte Akteure in die IT-Anwendung der Bundesregierung. Die Person(en) halten sich zu diesem Zeitpunkt in Afghanistan auf.

Durch die Bundesregierung werden regelmäßige Auswahlrunden auf der Grundlage der in der Aufnahmeanordnung genannten Auswahlkriterien durchgeführt. Die Auswahl erfolgt aus den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Vorschlägen. Nicht ausgewählte Vorschläge verbleiben für künftige Auswahlrunden im Datenpool.

Ein Dienstleister der Bundesregierung nimmt zu den in der Auswahlrunde ausgewählten Personen individuell Kontakt auf und fragt ggf. fehlende Unterlagen nach. Bei Vorliegen der Voraussetzungen und aller Unterlagen erfolgt durch die Bundesregierung eine Entscheidung über die Erteilung einer Aufnahmezusage.

Im Falle einer Erteilung einer Aufnahmezusage informiert der Dienstleister die betroffenen Personen über diese Entscheidung und informiert auch über das weitere Vorgehen bei der Ausreise. Die erteilte Aufnahmezusage steht unter dem Vorbehalt des Visumsverfahrens sowie etwaiger Sicherheitsbedenken. Das Visumverfahren und die Sicherheitsüberprüfungen erfolgen derzeit ausschließlich in Pakistan an der deutschen Botschaft Islamabad. Während des Aufenthalts in Pakistan werden die aufzunehmenden Personen bspw. durch Unterbringungsmöglichkeiten unterstützt. Afghaninnen und Afghanen, die ohne vorherige Absprache mit dem Dienstleister aus Afghanistan ausreisen, können in der Regel während des Transitaufenthalts in Pakistan nicht durch den Dienstleister unterstützt werden.

Wurde das Ausreiseverfahren erfolgreich durchlaufen, wird die Einreise nach Deutschland durch die Bundesregierung organisiert. Die Integration wird unterstützt von Bund, Länder, Kommunen sowie privaten und öffentlichen Trägern von Integrationsmaßnahmen.

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