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Wer oder was sind meldeberechtigte Stellen?
Meldeberechtigte Stellen werden von der Bundesregierung bestimmt. Voraussetzung ist, dass die Stelle spezifische Kenntnisse über die für eine Aufnahme in Betracht kommenden Personen oder der Verhältnisse in Afghanistan hat.
Zivilgesellschaftliche Organisationen kommen gerade dann als meldeberechtigte Stellen in Betracht, wenn sie im Rahmen der im August 2021 erfolgten Evakuierungen aus Afghanistan bzw. den laufenden Aufnahmen aus Afghanistan mit dem Auswärtigen Amt zusammengearbeitet haben oder zwischen 2013 und 2021 eine finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von zivilgesellschaftlichen Projekten aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit und Entwicklung erhalten haben. Eine Koordinierungsstelle der zivilgesellschaftlichen Organisationen (finanziert durch Mittel des BMI) koordiniert und unterstützt das Verfahren für diese.