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Wie lange ist meine Aufenthaltserlaubnis gültig?
Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst auf drei Jahre befristet. Für die Verlängerung gelten die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes.
Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst auf drei Jahre befristet. Für die Verlängerung gelten die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes.