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Kann ich nach meiner Ankunft auch in ein anderes Bundesland gehen?
Nein, dies ist in der Regel nicht möglich. In den ersten drei Jahren nach erstmaliger Erteilung des Aufenthaltstitels müssen Sie in dem Bundesland wohnen bleiben, dem Sie bei der Aufnahme zugewiesen wurden. Dies dient insbesondere der Förderung einer nachhaltigen Integration. Ausnahmen von der Wohnsitzregelung sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.