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Ich habe schon Verwandte in Deutschland – kann ich bei ihnen wohnen, wenn ich aufgenommen werde?
Die Bundesregierung bemüht sich, zu berücksichtigen, wenn Sie bereits Verwandte in Deutschland haben. Ein Wunschort kann aber nicht garantiert werden. Grundsätzlich richtet sich die Verteilung auf die Länder nach dem sog. „Königsteiner Schlüssel“ (ein „Schlüssel“ zur Berechnung der Aufnahmequote der Bundesländer, der jährlich durch die gemeinsame Wissenschaftskonferenz neuberechnet wird).