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In welchem Verhältnis steht das Programm zu dem Ortskräfteverfahren?
Das Ortskräfteverfahren ist nicht beendet. Das Ortskräfteverfahren wird nach den bisherigen Kriterien fortgeführt. Ansprechpartner zum Ortskräfteverfahren ist weiterhin die Stelle oder das Bundesministerium, bei dem die Ortskraft beschäftigt war.