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Welche Stellen kommen hierfür in Frage?
Meldeberechtigte Stellen werden von der Bundesregierung ausgewählt. Stellen kommen dafür in Frage, wenn sie spezifische Kenntnisse der für die Aufnahme in Betracht kommenden Personen oder über die Verhältnisse in Afghanistan haben.
Zivilgesellschaftliche Organisationen kommen insbesondere als meldeberechtigte Stellen in Betracht, wenn sie im Rahmen der im August 2021 erfolgten Evakuierungen aus Afghanistan bzw. den laufenden Aufnahmen aus Afghanistan mit dem Auswärtigen Amt zusammengearbeitet haben oder zwischen 2013 und 2021 eine finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von zivilgesellschaftlichen Projekten in Afghanistan aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhalten haben.
Seitens der Bundesregierung kann in besonderen Fällen auch eine Meldung von Personen durch das Auswärtige Amt, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat erfolgen.