Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Ich habe mich schon vor dem Bundesaufnahmeprogramm beim Auswärtigen Amt gemeldet. Werde ich jetzt für das Aufnahmeprogramm berücksichtigt oder muss ich mich nochmal gesondert anmelden?
Eine erneute Anmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich.