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Anhand welcher Kriterien wird über die Aufnahme entschieden?
Entsprechend der Aufnahmeanordnung berücksichtigt die Bundesregierung bei der Auswahl der Personen vor allem:
- personenbezogene Vulnerabilität, wie sie bspw. der Kriterienkatalog des UNHCR definiert; (z. B. alleinstehende Frauen mit Kindern, Frauen in prekärer Lebenssituation, LSBTI+, Personen mit besonderen medizinischen Behandlungserfordernissen);
- Deutschlandbezug, z. B. deutsche Sprachkenntnisse, integrationsfördernde familiäre Bindungen, Voraufenthalte in Deutschland, ehemalige Tätigkeit für deutsche Behörden/Projekte, Unterstützung durch deutsche Arbeitgeber/deutsche Organisationen;
- besondere persönliche Exponiertheit, z. B. durch Art und Dauer der Tätigkeit in Afghanistan, herausgehobene Position, öffentliche Äußerungen;
- besonderes politisches Interesse Deutschlands an einer Aufnahme.