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Wer entscheidet über die Aufnahme?
Wie auch bei der Umsetzung bisheriger humanitärer Aufnahmeverfahren wählt die Bundesregierung die aufzunehmenden Personen aus. Sie berücksichtigt dabei feste Auswahlkriterien. Näheres zu diesen Kriterien findet sich in der Aufnahmeanordnung. Die Zahl der vorgeschlagenen Personen wird das Aufnahmekontingent wahrscheinlich überschreiten. Das heißt, nicht jede Person, die von meldeberechtigten Stellen für die Aufnahme vorgeschlagen wird, erhält eine Aufnahmezusage.