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Warum gibt es ein Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan?
Deutschland setzt sich, wie andere internationale Partner, auch nach der Machtergreifung durch das de-facto-Regime der Taliban Mitte August 2021 weiterhin für die Menschen in Afghanistan ein.
Dazu gehört auch, dass die Bundesregierung bisher über 45.000 besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen sowie ihren Familienangehörigen eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht gestellt hat. Darunter sind insbesondere ehemalige afghanische Ortskräfte und ihre Familienangehörigen. Aber auch Afghaninnen und Afghanen, die die Bundesregierung wegen ihres Einsatzes für ein demokratisches Afghanistan als besonders gefährdet identifiziert hat. Bis April 2024 konnten über 33.200 Personen mit Unterstützung der Bundesregierung nach Deutschland kommen.
An diese laufenden Aufnahmen knüpft die Bundesregierung mit einem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz an. Damit sollen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen in Deutschland aufgenommen werden. Dafür wurde eine Struktur geschaffen, mit der in Frage kommende Personen identifiziert und ausgewählt werden können. Die Anzahl der vorgesehenen Aufnahmen ist dabei begrenzt. Die Begrenzung stellt sicher, dass die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit Deutschlands berücksichtigt wird.